Spielregeln
Musikunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich. Wer sich für ein Instrument anmeldet, ist sich bewusst, dass regelmässiges Üben ein Teil des Unterrichts ist. Bei disziplinarischen Schwierigkeiten im Unterricht oder mangelndem Fleiss, behält sich die Musikschule vor, Schülerinnen und Schüler aus dem Unterricht zu entlassen.
Anmeldung: Die verbindliche Anmeldung für das neue Schuljahr nehmen wir schriftlich bis zum 31. Mai 2024 entgegen und gilt für das ganze Schuljahr. Erfolgt keine Abmeldung per 31. Mai des laufenden Schuljahres, wird der Musikunterricht automatisch um ein Jahr verlängert (mit Ausnahme ElKi-Singen und Zwergenmusik). Wird die Lektionsdauer verändert, wird die Anmeldung mit der entsprechenden Änderung benötigt. Wird ein anderer Musikunterricht besucht, ist für das bisher belegte Fach eine Abmeldung und für das neue Fach eine Anmeldung erforderlich. Wird eine Anmeldung bis am 30. Juni zurückgezogen so werden 100 Franken verrechnet, bei Rückzug der Anmeldung bis am letzten Tag der Sommerferien werden 50 % der Jahreskosten verrechnet, bei späterem Rückzug werden 100 % der Kosten verrechnet.
Abmeldung: Eine Abmeldung vom Musikunterricht ist nur auf Ende eines Schuljahres möglich. Sie hat bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres schriftlich an die Musikschulleitung zu erfolgen.
Vorzeitiger Austritt: Auf Ende des 1. Semesters: Bei Wegzug aus der Gemeinde oder bei gesundheitlichen Gründen wird ein Austritt auf Ende 1. Semester bewilligt. Eine schriftliche Abmeldung mit Begründung/Arztzeugnis ist bis spätestens 31. Dezember der Musikschulleitung einzureichen.
Semesterdauer: 1. Semester: 1. August bis 31. Januar / 2. Semester: 1. Februar bis 31. Juli.
Lektionsdauer: Die Lektionsdauer beträgt im Einzelunterricht grundsätzlich 30, 45 oder 60 Minuten. Die Anmeldung für 60 Minuten benötigen Fleiss und Begabung und es wird eine Mitwirkung in einem Ensemble empfohlen, im Gruppenunterricht beträgt die Lektionsdauer in der Regel 45 Minuten. Der Unterricht findet wöchentlich statt. 14–täglicher Unterricht ist nur für Erwachsene oder sich in Ausbildung befindende Personen möglich.
Zweitinstrument: Die Belegung eines Zweitinstruments durch subventionsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist unter nachstehenden Bedingungen möglich und bedarf der Einwilligung der Musikschulleitung. Überdurchschnittlich gute Leistungen im ersten Fach, in der Regel Mitwirkung in einem Ensemble der Musikschule.
Wechsel: Ein Wechsel des Instruments oder der Unterrichtsdauer auf das 2. Semester muss von der Musikschulleitung bewilligt werden. Ein Anspruch besteht nicht. Ein schriftliches Gesuch ist bis spätestens 31. Dezember an die Musikschulleitung zu richten. Später eintreffende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Unterricht: Bei Lehrerweiterbildungstagen der Volksschule findet der Musikunterricht trotzdem statt. Im Übrigen gilt die Ferienordnung der Volksschule Hergiswil.
Absenzen: Ausgefallene Lektionen infolge Krankheit eines Schülers/einer Schülerin oder der Lehrperson werden nicht kompensiert. Bei mehreren unentschuldigten Absenzen kann der Schüler oder die Schülerin vom Unterricht ohne Rückerstattung des Schulgeldes ausgeschlossen werden.
Zahlungsbedingungen: Das Schulgeld wird pro Semester in Rechnung gestellt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, werden folgende Ermässigung auf das Erstinstrument gewährt: 2 Kinder 10 %, 3 Kinder 20 %, 4 und mehr Kinder 30 %. Der Unterricht für Zweitinstrumente wird zu 100 % verrechnet. Auswärtige Musikschüler/innen bezahlen den gegenseitigen Verrechnungstarif der Musikschulen im Kanton Nidwalden. Dieser Tarif wird jährlich angepasst.
Schulgeldbeitrag: Die Eltern können aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse ein schriftliches Gesuch zur Reduktion des Schulgelds einreichen (zusammen mit der Anmeldung und der aktuellen Steuerverfügung). Die Reduktion gilt pro Kind für das erste Instrument, das Zweitinstrument wird nicht subventioniert.
Dokumente
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Spielregeln_24_25 (PDF, 947.6 kB) | Download | 0 | Spielregeln_24_25 |