Verzicht auf die schulzahnärztliche Untersuchung

Der schulzahnärztliche Dienst führt während der obligatorischen Kindergarten- und Schulzeit jährlich bei allen Schülerinnen und Schülern eine Detailuntersuchung durch (Volkschulverordnung NG 312.11 § 130). Die Ergebnisse der Zahnuntersuchung werden in das Schulzahnpflegeheft eingetragen

Auf die jährliche schulzahnärztliche Untersuchung kann verzichtet werden, wenn der Schüler oder die Schülerin im laufenden Schuljahr in zahnärztlicher Behandlung ist. Die Eltern haben die individuelle zahnärztliche Untersuchung durch den Privatzahnarzt nachzuweisen und den Verzicht schriftlich zu bestätigen (§ 132).

Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass nur die durch den Schulzahnarzt durchgeführte Untersuchung kostenlos für Sie ist. Sollten Sie ihr Kind selber bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt anmelden, wird sie oder er Ihnen persönlich Rechnung stellen.

Die Schulleitung

Informationen

Datum
28. Februar 2014

Dokumente

Name
Schule_-_Verzichtserklaerung_Zahnarzt.pdf (PDF, 107.34 kB) Download 0 Schule_-_Verzichtserklaerung_Zahnarzt.pdf

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