Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
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Informieren Sie die bisherige Klassenlehrperson so früh wie möglich über Ihren Wegzug, damit sie mit Ihnen den letzten Unterrichtstag in Hergiswil und die Verabschiedung Ihres Kindes in der Klasse besprechen kann.
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Teilen Sie Ihren Wegzug der Schulverwaltung Hergiswil mit unter Bekanntgabe Ihrer neuen Wohnadresse und des neuen Schulortes.
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Melden Sie sich bei den Einwohnerdiensten in Hergiswil ab und in der neuen Gemeinde und der Schule an.
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Geben Sie bitte alle Lehrmittel, die Medien der Schulbibliothek usw. vor Ihrem Wegzug bei der betreffenden Stelle zurück.
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Von der Klassenlehrperson erhalten Sie bei Austritt das Schulzahnpflegeheft und den Zeugnisordner.
Für Schülerinnen und Schüler der ORS erfolgt die Abmeldung über das Telefon der Schulleitung ORS 041 632 66 32. Bei Abwesenheit der Schulleitung sprechen Sie bitte auf das Band.
Kindergartenkinder und Lernende der Primarschule werden gemäss der Regelung der Klassenlehrperson entschuldigt.
Nach der Genesung erkundigt sich der Schüler oder die Schülerin bei der Lehrperson nach dem aufzuarbeitenden Lernstoff. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden dabei.
Sie wechseln Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde? Damit wir die Adresse anpassen können, melden Sie bitte Ihre neue Adresse innert 14 Tagen dem Einwohnerdienst der Gemeinde.
Online: www. hergiswil.ch
E-Mail Einwohnerdienst der Gemeinde: info@hergiswil.ch
Sie ziehen nach Hergiswil und haben schulpflichtige Kinder? Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne 3 bis 8 Wochen vor Ihrem Umzug entgegen. Füllen Sie bitte die Anmeldung vollständig aus. Siehe PDF Download unten.
Wenn Ihr Kind spezielle Förderung benötigt, (SHP, Logopädie, Sonderschulung usw.), so vermerken Sie Art und Umfang unter "Bemerkungen" und Für eine Einschulung in Hergiswil wird die zivilrechtliche Wohnsitznahme in Hergiswil vorausgesetzt.
Benötigt Ihr Kind "Deutsch als Zusatzsprache", so helfen uns Ihre Angaben zu den Deutschkenntnissen den bedürfnisgerechten Deutsch-Unterricht zu organisieren.
Hat Ihr Kind bereits eine Schule besucht, so senden Sie uns eine Kopie der letzten beiden Semesterzeugnisse. Wenn vorhanden, legen Sie die Berichte der Logopädie, Heilpädagogik usw. bei.
Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen, benötigen wir die Reisedokumente (Pass/ID) und die Aufenthaltsbewilligung) der Eltern und des Kindes.
Vor dem Übertritt erhalten Sie von uns die Klassenzuteilung. Auf Stufe Orientierungsschule (Sek. I) ist mit der Anmeldung ein Eintrittsgespräch mit den Eltern und dem Schüler oder der Schülerin empfehlenswert. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung ORS.
Die Schule Hergiswil bietet ein umfassendes Angebot von schulergänzenden Angeboten wie Musikschule, Schulbibliothek, Schüler-Mittagstisch, Betreuungsangebote usw. Schauen Sie sich auf unserer Webseite um. Eine Zusammenstellung finden Sie auch in unserer Publikation "Die Schule und ihr Umfeld".
Vergessen Sie bitte nicht, den Wegzug der bisherigen Klassenlehrperson und der Schulverwaltung zu melden.
Ihre Wohnsitznahme in Hergiswil melden Sie auf den Einwohnerdiensten der Gemeinde Hergiswil an. Personen aus dem Ausland melden sich bei Kantonalen Amt für Justitz in Stans an.
Name | |||
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Anmeldung_Form_23a.pdf (PDF, 244.32 kB) | Download | 0 | Anmeldung_Form_23a.pdf |
In Zusammenarbeit mit dem Nidwaldner Skiverband können Skinachwuchstalente des Jugendkaders aus Unterwalden an unserer Schule von einem speziellen Förderangebot an der Orientierungsschule profitieren.
Unterstützt wird das Projekt von Gemeinden, Sponsoren und dem Kanton Nidwalden.
Der Verein Begabtenförderung Ski alpin unterhält eine eigene Website.
Mit diesem Angebot möchten wir den Eltern einen authentischen Einblick in den Schulalltag ermöglichen. Die Elternbesuchstage verteilen sich auf das ganze Schuljahr, so dass Sie die Möglichkeit haben, alle Fächer zu besuchen. Die Termine werden im Newsletter der Schule angekündigt.
Da während den Elternbesuchstagen nach Stundenplan unterrichtet wird, sind die Lehrpersonen dankbar, dass Sie folgende Punkte beachten:
- Berücksichtigen Sie bitte die Anfangs- und Schlusszeiten der Lektionen für Ihren Besuch.
- Handys sollten während des Unterrichts auf lautlos oder ganz ausgeschaltet werden.
- Aus Datenschutzgründen muss aufs Filmen und Fotografieren verzichtet werden.
- Bitte tauschen Sie sich mit Ihren Kindern und anderen Besuchern nur in den Pausen aus - die Kinder haben sonst Mühe, sich zu konzentrieren.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass es den Lehrpersonen während den Elternbesuchstagen nicht möglich ist, sich mit Ihnen über den Unterricht, den Stoff oder das Kind zu unterhalten. Dafür sind Elterngespräche da.
- Bitte organisieren Sie nach Möglichkeit für jüngere Geschwister eine Betreuung, sodass Sie sich mit ganzer Aufmerksam-keit auf den Besuch Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes einlassen können.
Wir freuen auf Ihren Besuch.
Wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die Schulleitung oder ein Schulkommissionsmitglied, wenn das Gespräch mit der Lehrperson unbefriedigend verläuft. Für eine optimale Förderung der Kinder sind das Interesse und die Unterstützung der Eltern wichtige Voraussetzungen.
Schulhaus Matt: Korridor zur Turnhalle
Schulhaus Dorf: Schaukasten bei Haupteingang
Schulhaus Grossmatt: Schauskasten beim Hauswartbüro, Sportutensilien beim Eingang zur Turnhalle.
Die Herausgabe erfolgt durch den Hauswart.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo usw.)
Läuse können nicht fliegen oder springen. Eine Übertragung erfolgt nur durch direkten Kopfkontakt, durch Austauschen von Kopfbedeckungen, gemeinsames Benützen von Kämmen, Haarbürsten etc. Zudem: Kopfläuse sind keine Überträger von Krankheiten. Eine Übertragung durch Haustiere ist nicht möglich.
Finden Sie in den Haaren Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen Nissen oder Läuse, orientieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson und die Schulleitung.
Lebende Läuse und Nissen müssen entfernt werden. Dies kann nur durch eine konsequente Behandlung erfolgen. Die Schulleitung wird Ihnen Anweisungen zur Bekämpfung des Lausbefalls erteilen und die nötigen Vorkehrungen treffen, damit sich die Läuse in der Schule nicht weiter ausbreiten.
Der konfessionelle Religionsunterricht ist Teil einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung und hat deshalb seinen Platz an der Volksschule. Die Volksschulverordnung NG 312.11 regelt die mögliche Abmeldung (§§ 5.3 und 5.4):
Die Abmeldung einer Schülerin oder eines Schülers vom konfessionellen Religionsunterricht hat von den Eltern schriftlich über das zuständige Pfarramt zu erfolgen. Das Pfarramt informiert die zuständige Schulleitung und die Lehrperson.
Als Schule empfehlen wir den Eltern, vor der Abmeldung das Gespräch mit der Religionslehrperson zu suchen oder sie über die beabsichtigte Abmeldung im Voraus zu informieren.
Die reformierte und katholische Kirche Hergiswil haben folgendes Vorgehen festgelegt:
- Die Abmeldung muss schriftlich an das zuständige katholische oder reformierte Pfarramt erfolgen.
- Während der Unterrichtsabwesenheit des Kindes haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Innerhalb der Blockzeiten muss mit der Schule und den Eltern eine Lösung gefunden werden. Im Abmeldeschreiben bestätigen die Eltern, dass sie über die Aufsichtspflicht informiert sind und die Aufsicht für das abgemeldete Kind geregelt ist.
- Die Abmeldung gilt nicht für immer. Eine Wiederanmeldung ist jederzeit möglich.
- Kinder, die während der Vorbereitung zu einem Sakrament oder zur Konfirmation vom Religionsunterricht abgemeldet sind, werden zum Empfang dieses Sakraments oder dieser Segenshandlung nicht eingeladen.
Seit 1967 bringt der Schulbus die "Bergkinder" nach dem Unterricht zuverlässig nach Hause. Zuerst durch den Taxi- und Carunternehmer Walter Niederberger und seiner Frau Rosemarie, befährt seit einigen Jahren deren Sohn "Taxi" Christoph die Strecke.
Ab dem Schuljahr 2024/25 werden zwei Schulbusse im Einsatz sein.
Der Detailfahrplan wird in der letzten Schulwoche verteilt und auf die Website gestellt.
Fahrberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Kindergartenjahr, die auf Höhe der ersten Haltestelle oder höher wohnen.
Auskunft und Anmeldung bei der Klassenlehrperson. Streckenführung und Zeit werden regelmässig von der Gesamtschulleitung überprüft und festgelegt.
Weiter Informationen finden Sie unter Angebote - Dritte
Name | |||
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Fahrplan 24-25 (PDF, 63.51 kB) | Download | 1 | Fahrplan 24-25 |
- Die Untersuchung der schulpflichtigen Kinder ist obligatorisch und unentgeltlich. Sie findet jährlich nach Beginn des neuen Schuljahres statt und ist bis anfangs November abgeschlossen. Die Klasse erscheint geschlossen in Begleitung der Lehrperson zum Untersuch.
- Wenn ein Kind zur Zeit der Untersuchung privat in zahnärztlicher Behandlung ist, oder wenn soeben eine Behandlung abgeschlossen worden ist, so erübrigt sich wahrscheinlich eine erneute Untersuchung. Mit dem Einverständnis der Eltern kann dann im betreffenden Schuljahr darauf verzichtet werden. Die Eltern haben in diesem Fall das Formular „Verzicht auf die schulzahnärztliche Untersuchung“ (siehe Publikationen) auszufüllen, vom behandelnden Zahnarzt unterschreiben zu lassen und der Klassenlehrperson abzugeben.
- Der Schulzahnarzt trägt den Untersuchungsbefund in das Schulzahnpflegeheft ein.
- Bei einem Befund melden Eltern ihre Kinder bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt nach freier Wahl an. Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern.
- Kostenbeiträge werden auf Gesuch hin gemäss Schulzahnpflegereglement geprüft.
Name | |||
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verzicht_zahnkontrolle.pdf (PDF, 21.19 kB) | Download | 0 | verzicht_zahnkontrolle.pdf |
Dispensationen vom Unterricht regelt die Volksschulverordnung VSV (NG 312.11) wie folgt:
« §5 Dispensation, Absenzen
1 Schülerinnen und Schüler können auf begründetes Gesuch der Eltern vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.
2 Dispensationen vom Unterricht bis zu einem Tag bewilligt die Klassenlehrperson und solche bis zu einer Woche die Schulleitung; längere sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern bewilligt die Schulbehörde.»
Der verpasste Lernstoff ist durch die Eltern mit dem Schüler oder der Schülerin aufzuarbeiten.
Informieren Sie die Schulverwaltung Hergiswil möglichst früh (E-Mail) über Ihren Wegzug. Teilen Sie uns bitte mit:
- genaues Wegzugsdatum
- wann besucht Ihr Kind zum letzten Mal den Unterricht in Hergiswil
- neue Wohnadresse
- neuer Schulort
- Informieren Sie die jetzigen Klassenlehrperson, damit die Verabschiedung Ihres Kindes innerhalb der Klasse und der Übertritt geplant werden kann.
- Von der Klassenlehrperson erhalten Sie am Austrittstag den Schulzeugnisordner und das Schulzahnpflegeheft, welche Sie gegebenenfalls der neuen Schulverwaltung übergeben müssen.
- Bewahren Sie die Schulzeugnisse sorgfältig und dauerhaft auf.
- Geben Sie alle Lehrmittel und ausgeliehenen Gegenstände zurück, vergessen Sie das Leihmaterial der Schulbibliothek, Ludothek usw. nicht.
- Melden Sie Ihr Kind gegebenenfalls vom Musikschulunterricht, Betreuungsangebot etc. ab.
- Melden Sie Ihr Kind einige Wochen vor dem Umzugstermin am neuen Schulort an.
- Teilen Sie Ihren Wegzug den Einwohnerdiensten Hergiswil mit und melden Sie sich in Ihrer neuen Wohngemeinde an.
Link zur Gemeindeverwaltung Hergiswil: Abmeldung / Wegzug
Die Zahnprophylaxe-Instruktorinnen leiten alle Kindergarten-Kinder sowie alle Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Primarklasse mehrmals jährlich zur richtigen Zahnpflege an. Zudem leisten sie Aufklärungsarbeit über Gesundheitserhaltung und gesunde Ernährung. Die Instruktionen finden in den Schulzimmern statt.