Schulkommission
Die Schulkommission ist die Schulbehörde im Sinne der Volksschulgesetzgebung und besteht aus fünf Mitgliedern sowie der Gesamtschulleiterin oder dem Gesamtschulleiter mit beratender Stimme. Dem für die Schule zuständiges Mitglied des Gemeinderates als Präsident oder Präsidentin von Amtes wegen, einem weiteren vom Gemeinderat zu wählenden Mitgliedes des Gemeinderates als Vizepräsident oder Vizepräsidentin sowie drei weiteren Mitgliedern.
Die Schulkommission erfüllt die ihr durch Gesetz und Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | Download |
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